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Aktualisiert am 09.02.2024

Elektrosensibilität ist in Schweden, Kanada und in den Niederlanden anerkannt

Elektrosensibilität (historisch als „Mikrowellenkrankheit“ bezeichnet) gilt in Schweden seit 1995 als “körperliche Beeinträchtigung“ und ist seit 2002 eine anerkannte funktionelle Behinderung (ausgelöst durch die Umwelt). Die schwedische Sicht bietet Personen mit dieser Beeinträchtigung einen maximalen Rechtsschutz. Schutzmaßnahmen werden vom Staat bezahlt. Damit haben Elektrosensible nicht nur ein Recht auf Unterstützung, sondern auch ein Recht auf einen elektrosmogfreien Arbeitsplatz (eine eventuelle Umrüstung finanziert der Arbeitgeber).

Darüber hinaus stellen Kommunen Wohnungen in unbelasteten Gegenden zur Verfügung. Ebenfalls besitzen diese ein vorrangiges Mietrecht in Gebieten mit niedrigem Strahlungsniveau. Weiter bieten Krankenhäuser für Betroffene strahlungsfreie Behandlungszimmer an. In vielen Ländern werden zudem Vorsichtsmaßnahmen gegen Strahlenbelastung zum Schutz von Kindern getroffen (Frankreich, Belgien, Österreich, Malta). iopscience.iop.org.
Recht und Gesetz zu EHS in Schweden hier. In Kanada wird EHS von der “Commission des droits de la personne et des droits de la jeunesse du Québec“ und der kanadischen Menschenrechtskommission anerkannt.

Niederlande | Anerkennung von EHS in den Niederlanden (Dez. 2023). Das Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport (VWS) hat EHS als offizielle Behinderung anerkannt. stralingsbewust.info

Anerkennung der elektromagnetischen Empfindlichkeit als Behinderung nach dem ADA

“Der Ausschuss erkennt an, dass multiple chemische und elektromagnetische Empfindlichkeiten nach dem ADA als Behinderungen gelten können, wenn sie die neurologischen, respiratorischen oder sonstigen Funktionen einer Person so stark beeinträchtigen, dass sie eine oder mehrere der wichtigsten Lebensaktivitäten der Person erheblich einschränken.“ Amerikaner, die an EHS leiden, haben eine funktionelle Behinderung, weil sie durch künstliche Elektrogifte in der Umwelt behindert sind. Negative Symptome dieser Umweltgifte verhindern, dass viele EHS-Kranke Zugang zu Bereichen öffentlicher Unterkünfte erhalten.

Der Americans with Disabilities Act (ADA) ist ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Behinderungen. Im Gegensatz zum Bürgerrechtsgesetz schreibt die ADA überdies vor, dass versicherte Arbeitgeber Arbeitnehmern mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen treffen müssen, und schreibt Zugänglichkeitsanforderungen für öffentliche Unterkünfte vor.

  • Für EHS- und MCS Betroffene steht in Zürich ein Schutzgebäude (WLAN/ Handygebrauch ist untersagt)
  • Durch zahlreiche Initiativen und Proklamationen lokaler und regionaler Behörden in den USA und Kanada wird auf eine Anerkennung der Umwelt-Erkrankung gedrängt
  • WLAN wurde in 4 Pariser Bibliotheken wieder abgeschafft, nachdem über 40 Mitarbeiter begannen unter gesundheitlichen Problemen (Kopfschmerzen und Schwindel, Sehstörungen und Schlaflosigkeit) zu leiden. Erst auf Druck der Gewerkschaft Supap schalteten die Behörden die Netze wieder ab

Verzweifelte Suche nach einer weißen Zone

Immer mehr Menschen erleben Symptome, wenn sie in Gegenwart von Mobiltelefonen, Funkmasten, WLAN oder sogar elektrischen Strömen im Haushalt leben. Um sich zu schützen, müssen sie sich abschirmen, umziehen oder noch schlimmer, ihre Familien verlassen und die Arbeit einstellen. Vor 20 Jahren gab es dieses Phänomen noch nicht, heute ist es weltweit. Was diese Untersuchung zeigt, ist, dass die beschriebenen schwerwiegenden Symptome den Symptomen professioneller Radarbediener, dem „Mikrowellensyndrom“, seltsam ähnlich sind. Das sind sehr ähnliche Technologien und die schädlichen Nebenwirkungen sind seit 50 Jahren dokumentiert. Aus noch nicht vollständig geklärten Gründen entwickeln Männer, Frauen und auch Kinder eine Intoleranz gegenüber künstlichen elektromagnetischen Feldern, die in der heutigen Umwelt in großem Maßstab übertragen werden. Reportage | DVD

Trailer

2022: Anerkennung durch die Europäische Union (EU) als Krankheit

EU Amtsblatt März 2022, S. 38, 4.13.: “Das Europäische Parlament, der EWSA und der Europarat haben anerkannt, dass Elektrosensibilität bzw. Elektrosensitivität eine Krankheit ist. Hiervon sind eine Reihe von Menschen betroffen, und mit der Einführung von 5G, für das eine viel höhere Dichte elektronischer Anlagen benötigt wird, könnte dieses Krankheitsbild häufiger auftreten.“ eur-lex.europa.eu (Amtsblatt 2022/C 105/06)

  • Das Europaparlament forderte 2009 „die Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrosensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten.“
  • Der Europarat forderte 2011: „besondere Aufmerksamkeit elektrosensiblen Personen zu widmen, die an einem Syndrom aus Intoleranz gegenüber elektromagnetischen Feldern leiden, um diese Personen zu schützen, einschließlich der Errichtung strahlungsfreier Gebiete, die nicht durch das drahtlose Netzwerk abgedeckt sind.“ Resolution 1815 / Deutsche Übersetzung
  • Der Umweltausschuss des Europarats wird aufgrund gesundheitlicher Risiken sehr konkret, er würde „alle Handys, DECT-Telefone, WLAN oder WLAN-Systeme an Schulen und in Klassenzimmern verbieten“. Die Mobilfunkindustrie spricht sich in dem Dokument dagegen aus. futurezone.at
  • Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung berichtet an den Bundestag.
    In der Bundestagsdrucksache 2003 (bundestag.de) heißt es auf Seite 27 zur Mobilfunkstrahlung: “Von den Studien an menschlichen Probanden erbrachten 79% positive Befunde. Die meisten Effekte betreffen das Nervensystem oder das Gehirn (86%), es folgen Effekte im Zusammenhang mit Krebs (64%).“ D.h., dass bei 79% der Probanden Effekte nachweisbar waren. Auf S. 24: „Von besonderem Interesse ist hierbei eine Veröffentlichung zu Rindern (Löscher/Käs 1998), in welcher erheblich reduzierte Milcherträge, Auszehrung sowie spontane Fehl- und Totgeburten dokumentiert wurden.“

2023: Medizinisches Zentrum “MedNIS“ für elektromagnetische Hypersensibilität eröffnet

Schweiz | Im September 2023 wurde das medizinische Zentrum “MedNIS“ (Schweizerisches Netzwerk für medizinische Beratung zu nichtionisierender Strahlung) unter der Leitung und Koordination von Frau Dr. Diana Walther eröffnet, um Menschen mit elektromagnetischer Überempfindlichkeit zu helfen. Betroffene können sich von einem ausgebildeten Spezialisten betreuen lassen.

Damit EHS-Personen eine bessere medizinische Unterstützung erhalten, hat das BAFU (Bundesamt für Umwelt) das Institut für Familienmedizin der Universität Freiburg mit dem Aufbau einer medizinischen Beratungsstruktur beauftragt. MedNIS dient in erster Linie der Verbesserung der medizinischen Versorgung von EHS-Patienten, aber auch der besseren Information der medizinischen Fachwelt und der Bevölkerung über Elektrohypersensibilität. Die Struktur dient auch der wissenschaftlichen Forschung zu diesem Thema. Personen, die unter Beschwerden leiden, die sie mit dem Vorhandensein eines elektromagnetischen Feldes in Verbindung bringen, können sich für eine kompetente Auskunft an die Stelle wenden. mednis.ch

► Hauptwohnsitz in der Schweiz? Teilnehmer an Studie gesucht! mednis.ch

  • it-markt.ch | Beratungsstelle für elektrosensible Personen nimmt Betrieb auf
  • admin.ch | Schutz vor Mobilfunkstrahlung: Eröffnung der Beratungsstelle

Elektrosensibilität ist mehrfach gerichtlich anerkannt

  • Im Jahr 2015 erkannte ein Gericht in Frankreich Elektrosensibilität als schwere Behinderung an und sprach Marine Richard, einer 39-j. Journalistin, finanzielle Hilfen zu.
  • Ein Gericht erkennt im Jahr 2019 die Unverträglichkeit gegenüber elektromagnetischen Wellen eines Forschungstechnikers als arbeitsbedingte Krankheit an.
  • Das oberste Gericht von Madrid (Spanien) hat 2016 die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eines Telekommunikationsingenieurs aufgrund von Elektrosensibilität anerkannt. In letzter Zeit gab es mehrere Gerichtsurteile in Spanien, in denen Menschen mit Elektrosensibilität Arbeitsunfähigkeit zugesprochen wurde.
  • Französisches Gericht ordnet aus medizinischen Gründen die Entfernung von Linky-Stromzählern (Smart Meter) an, nachdem Hausbesitzer über Beschwerden klagten.
  • In Italien wurde einem durch Mobilfunk geschädigtem Mann (Hirntumor) eine lebenslange Rente bewilligt.

WHO: “Möglicherweise krebserregend

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2011 hochfrequente elektromagnetische Felder als “möglicherweise krebserregend“ für den Menschen (Gruppe 2B) eingestuft (erhöhtes Risiko für Gliome, einem bösartigen Hirntumor). Bestätigt wurde dies im Jahr 2002. Diese Einstufung fällt in die gleiche Kategorisierung wie Blei, DDT, Pestizide und Chloroform. Ebenfalls erstellt die WHO das internationale Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen (ICD-10 Code), ein weltweit anerkanntes System. Elektrosensibilität ist im ICD-Katalog mit dem Code Z58 angegeben. EHS ist dementsprechend Kassenärztlich diagnostizierbar.

Das Mikrowellensyndrom (1932)

Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Hochfrequenzwellen (wie jetzt in der Mobilfunktechnologie angewendet), gibt es seit über acht Jahrzehnten. Bereits 1932 beschrieb Prof. Dr. Schliephake das “Mikrowellensyndrom.“ Ein entscheidender Grundfaktor für die Wirkung der Mobilfunkfrequenzen auf lebende Organismen ist die Tatsache, dass die technischen Mobilfunkfrequenzen genau in den Frequenzbereichen liegen, in denen das natürliche Leben über elektrische, magnetische und elektromagnetische Wellen organisiert ist und über die Zellen und biologische Regelkreise untereinander kommunizieren.

bund-naturschutz.de

Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht († 23.09.2022) wertete im Auftrag des Bundesministerium für Telekommunikation 878 russischsprachige Studien aus. Resultat: deutlich gesundheitsschädigende Wirkung von Langzeiteinwirkungen von Mikrowellen. Seither gab es weltweit zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, die immer wieder die Befunde bestätigten und neue Belege erbrachten. bund-naturschutz.de

Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht | Elektrosensibilität ist keine Einbildung- 5G und WLAN sind gesundheitsschädlich!


“Ondes science et Manigances“

Eine schockierende Untersuchung, die die Manipulationen der Mobilfunkindustrie aufdeckt.

In Europa hat das Misstrauen der Bürger und der Protest gegen Mobilfunkmasten in den letzten 10 Jahren zugenommen. Doch Staaten, Industrielle und ein Teil der wissenschaftlichen Gemeinschaft behaupten, dass Gesundheitsstandards (Grenzwerte) uns schützen. Folgender Film (aus 2014) zeigt anhand von Whistleblowern, Bürgern, Journalisten, Wissenschaftlern und gewählten Amtsträgern, wie Handyhersteller, genau wie die Tabaklobby eine „Produktabwehrstrategie“ aufgebaut haben, die künstlich einen wissenschaftlichen Zweifel an der Schädlichkeit dieser Technologie weckt, um ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen. Dokumentation: youtube.com

Der Grenzwert

Die Grenzwerte, bedingt auch der SAR-Wert für Handys, schützen nur vor der Gewebe-Erwärmung durch die Strahlung. Die Werte orientieren sich lediglich an den thermischen Wirkungen der Mikrowellenstrahlung. Sie schützen also vor etwas, was bei Handys und Masten keine primäre Gefährdung darstellt: Wärme. Die Erwärmung als Maßstab der Gefährlichkeit zu nehmen, wäre so, als würde man die Dosis, Wirkung und Höhe radioaktiver Strahlung bei einem AKW-Angestellten mit einem Fieberthermometer statt dem Geigerzähler/ Spezialdosimeter messen und bewerten. Die schädigenden Effekte treten durchweg im nicht-thermischen Bereich auf. Sie sind somit nicht durch Temperaturerhöhungen erklärbar. Dass Grenzwerte die nicht-thermischen Effekte und damit die Biologie ausklammern, zeigt ihre Absurdität. Sie vernachlässigen wesentliche Einflussgrößen der Strahlung auf die Biologie des Menschen.

diagnose-funk.org

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger: “Die Behauptung einer Schutzwirkung [der Grenzwerte] ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grobfahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein.“

expresszeitung.com

Spiegel TV | Die Risiken der Handystrahlung

Grenzwert in der DDR

Bei erreichen des heute in Deutschland gültigen Grenzwertes mussten Menschen in der DDR Schutzkleidung anlegen

Strahlenschutzverordnung der damaligen DDR (TLG 37816): “Besteht die Möglichkeit, dass die zu messende Leistungsdichte mehr als 1 mW/cm² (=10.000.000µW/m²) beträgt, müssen die messenden Personen Schutzkleidung aus Mikrowellen-undurchlässigem Material anlegen. Insbesondere sind die Augen bzw. das Gesicht zu schützen.“ Vergleich der Grenzwerte DDR/ BRD: diagnose-funk.org

NVA-Untersuchung von 1967 an Funkern

Elektrosensibilität war Stand des Wissens

„Funkstrahlung im nicht-ionisierenden Bereich ist unschädlich“, dieses Märchen begleitet die Vermarktung des Mobilfunks seit den 90er Jahren. Davor waren in der medizinischen Literatur die Risiken nicht umstritten. Eine Untersuchung der NVA (Nationale Volksarmee der ehem. DDR) an Funkern zeigt, welche Auswirkungen die Strahlung auf den Organismus hat. Die Funker wurden elektrohypersensibel.

diagnose-funk.org

Mobilfunkstrahlung. Krebsgefahr & Industrielobbyismus

Seit über 25 Jahren weiß man durch die Forschungen von Prof. Henry Lai (Washington), dass Mobilfunkstrahlung DNA-Strangbrüche, eine Vorstufe von Krebs auslösen, kann. Umgehend reagierte Motorola und ließ sich von der Agentur Burson & Marstaller beraten, wie man diese Forschungsergebnisse unglaubwürdig machen kann. Heraus kam das so genannte „War Game Memo“, ein interner Kriegsspielplan, der schon in den 90er Jahren zur Vorgehensweise des organisierten Wissenschaftsbetrugs in der Zigarettenindustrie diente und heute in der Mobilfunkindustrie angewendet wird.

diagnose-funk.org

Trailer | WarGaming für den Profit 

Jahrelanges Warten auf öffentliche Bestätigungen

Aus der Vergangenheit: Bei Asbest, Holzschutzmitteln, Formaldehyd und PCB hat das Bundesgesundheitsamt in der in den 70er Jahren, trotz aufflammenden Diskussionen, die Verarbeitung dieser Komponenten viel zu lange zugelassen. Zweifelsfreie wissenschaftliche Beweise, die eine Beschränkung rechtfertigten, lagen nicht vor, hieß es. Erst aufgrund später Forschungsergebnisse in den 80er Jahren schwenkten die Behörden um. Die Folgen der unbedachten Nutzung dieser Schadstoffe: Zehntausende anerkannte Berufskrankheiten und hohe Sanierungskosten für öffentliche und private Haushalte. Auch zum Thema „Kernkraft“ (Eine Wortschöpfung der Atomlobby, nachdem die Bezeichnung „Atomkraft“ in der Allgemeinheit eher negative Assoziationen hervorbrachte) haben sich im Volk über viele Jahre hinweg Erkenntnisse angesammelt, die lange auf die Bestätigung durch eine öffentliche Seite warten mußten.

pulsstrahlung.de

Europäische Akademie für Umweltmedizin e. V. (EUROPAEM)

Die Europäische Akademie für Umweltmedizin e. V. (“European Academy for Environmental Medicine“; EUROPAEM) vergleicht das Risiko von nicht-ionisierender Strahlung mit anderen Umweltrisiken wie Asbest, Benzol und Rauchen. Diese empfiehlt im Hinblick auf EMF das Vorsorgeprinzip anzuwenden.

  • europaem.eu | EMF‐Leitlinie 2016 zur Prävention, Diagnostik und Therapie EMF‐bedingter Beschwerden und Krankheiten; Kurzfassung
  • europaem.eu | Volltext

Rückversicherer Swiss-Re stuft Mobilfunk in die höchste Risikostufe ein

Unter dem Titel “Unvorhersehbare Folgen elektromagnetischer Felder” warnt einer der weltgrössten Rückversicherer, die Swiss-RE, ihre Kunden vor Risiken, die ihnen die Sparte Produkthaftpflicht bei Mobiltelefonen und Sendeanlagen bescheren könnte. Aufgrund unvorhersehbarer gesundheitlicher Folgen durch elektromagnetische Felder befürchten Sie Schadensersatzansprüche und große Verluste bei der Produkthaftpflichtversicherung für Mobiltelefone und Sendeanlagen.

elektrosmog.com

Übersetzter Auszug (Swiss-Re):

Die Allgegenwart der elektromagnetischen Felder (EMF) gibt Anlass zur Sorge über mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, insbesondere bei der Nutzung von Mobiltelefonen, Stromleitungen oder Antennen für den Rundfunk. In den letzten zehn Jahren hat sich die Verbreitung von drahtlosen Geräten enorm beschleunigt. Die Konvergenz von Mobiltelefonen mit der Computertechnologie hat zur Verbreitung neuer und neuer Technologien geführt. Diese Entwicklung hat die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, deren gesundheitliche Auswirkungen noch unbekannt sind, erhöht, die Angst vor den potenziellen Risiken im Zusammenhang mit EMF ist gestiegen. Studien sind schwierig durchzuführen, da Zeittrendstudien aufgrund der noch relativ jungen Verbreitung der Funktechnologie inkonsistent sind.

Die WHO hat extrem niederfrequente Magnetfelder und hochfrequente elektromagnetische Felder, wie z.B. die Strahlung von Mobiltelefonen, als potentiell krebserregend für den Menschen eingestuft (Klasse 2B krebserregend). Darüber hinaus wurde in einem kürzlich ergangenen Urteil eines italienischen Gerichtshofs ein Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit festgestellt. Insgesamt sind wissenschaftliche Studien jedoch noch nicht abschließend über mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen von EMF. Wenn ein direkter Zusammenhang zwischen EMF und gesundheitlichen Problemen hergestellt würde, würde dies Türen für neue Schadensfälle öffnen und letztendlich zu großen Schäden in der Produkthaftpflichtversicherung führen. Die Haftungsraten würden wahrscheinlich steigen.

Original-Dokument (Seite 12/ 27): hier | Weiterer Bericht: pressebox.de

Sinkende Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz

Elektrosmog-Belastung ist auch eine wesentliche Ursache von sinkender Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz, sowie von häufigeren Krankheitsabsenzen und steigenden Kosten im Gesundheits- und Sozialversicherungswesen. Bürgerwelle

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Eine Antwort

  1. 19. Oktober 2020

    […] 5G & Co. Inzwischen sei Elektrosensibilität Hintze zufolge eine anerkannte Krankheit – aber bisher nur in Schweden. Renate fühlt sich dadurch bestätigt – sie weiß, dass sie nicht „psychisch“ […]

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