US-Gericht: Überempfindlichkeit gegen WLAN ist ein Handicap

Überempfindlichkeit gegen WLAN ist ein Handicap

US-Gericht: Überempfindlichkeit gegen WLAN ist ein Handicap

Februar 2021 | Ein staatliches Berufungsgericht hat in Los Angeles im US-Bundesstaat Kalifornien zugunsten einer Lehrerin entschieden, dass ihr Leiden als elektrosensible Person eine Behinderung ist und sie daher Anspruch auf ein angepasstes Arbeitsumfeld an der Schule hat, an der sie unterrichtete .

Ist die Elektrosensibilität eine Behinderung? Das kalifornische Berufungsgericht hat dies soeben in dem Fall Laurie Brown gegen Los Angeles Unified School District (2d Dist., Div. Eight), Fall Nr. B294240, bejaht. In einem Fall, der die Grenzen des liberalen kalifornischen Standards für die Klageerhebung testet, gab das Berufungsgericht der Klage einer Frau statt, die eine Behinderung durch „elektromagnetische Überempfindlichkeit“ oder, wie es der übereinstimmende Richter ausdrückte, „Wi-Fi-Krankheit“ geltend machte.

Man kann auch die Niederschrift des Urteils in voller Länge lesen.

So hat das Gericht in Kalifornien anerkannt, dass elektrische Überempfindlichkeit eine Behinderung in Kalifornien ist, an die sich Arbeitgeber gemäß den staatlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften anpassen müssen.

Nach der Aktivierung des neuen Wi-Fi-Systems am 23. April 2015 begann Laurie Brown unter chronischen Kopfschmerzen, Übelkeit, Juckreiz, Brennen auf der Haut, Ohrenproblemen, Kurzatmigkeit, Entzündungen, Herzklopfen, Atemwegskomplikationen, nebligem Kopf und Müdigkeit zu leiden. Sie meldete die Symptome ihren Vorgesetzten bei Millikan und wurde „aufgrund dieser Symptome, mit Unterbrechungen, für mehrere Tage von der Arbeit freigestellt.“

In der folgenden Woche kehrte sie auf den Campus zurück und erkrankte erneut „innerhalb von 2 bis 3 Stunden“. Ihr „medizinischer Betreuer diagnostizierte daraufhin“ eine elektromagnetische Überempfindlichkeit (EHS), auch „Mikrowellenkrankheit“ genannt.

Quellen: lexology.com | tabttraad.info

Deutsch: urs-raschle.ch

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