Einsprache gegen 5G Baugesuche

Einsprache gegen 5G Baugesuche

Aktualisiert am 23.03.2023

Einsprache gegen Baugesuche

In der Schweiz wurden bereits 3000 Einsprachen gegen neue 5G-Antennen eingereicht. Die Schweiz war eines der ersten Länder der Welt, das Anfang 2019 Frequenzen für 5G versteigert hat. Swisscom, Sunrise und Salt haben diesen Schritt gewagt, obwohl sie wussten, dass die gesetzlichen Strahlungsgrenzwerte für die neue Mobilfunktechnologie eigentlich zu niedrig sind, und davon ausgingen, dass dieses Problem im gleichen Atemzug gelöst werden könnte. Doch nun überrollt eine Welle massiver Proteste die Telefongesellschaften.

Die Mobilfunkanbieter haben einen Trick gefunden: Die Sendeleistung der 5G-Antennen kann de facto an einigen Orten über den Grenzwert hinaus erhöht werden, solange der durchschnittliche Maximalwert noch eingehalten wird. Und in vielen Fällen ist es nicht möglich, Einspruch zu erheben, da diese Bastelei nicht einmal ein kleines rechtliches Verfahren erfordert. blick.ch

Sofortige Hilfe

  • gigaherz.ch | Anleitung für Einsprachen gegen Baugesuche (Mobilfunkantennen)

Was tun, wenn 5G bei mir aufgestellt wird?

Hier ist es ratsam, bekannte Vereine zu konsultieren. Diese können dann den weiteren Weg (Empfehlungen) abgeben, wie man vorgehen kann. Um sich gegen ein Bauvorhaben zu wehren, sollte man möglichst frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde Einsprache einlegen. Dieser rechtliche Schritt muss immer schriftlich erfolgen. 

Bevor man eine Baute errichten darf, muss man stets ein Baugesuch einreichen. Gegen dieses Baugesuch können die Betroffenen – und nur diese – Baueinsprache erheben. Sie richtet sich gegen das Baugesuch. Danach folgt das Bewilligungsverfahren durch die zuständige Behörde. Erst nach erteilter oder abgelehnter Bewilligung folgt ein allfälliges Rechtsmittelverfahren.

weka.ch

Einsprachen werden gegen die Baugesuche, nicht gegen die Baubewilligungen erhoben. Sie erfolgen also vor dem Entscheid des Gemeinderats über das Baugesuch. Somit können Sie mit der Einsprache den Entscheid des Gemeinderats beeinflussen. Zumindest können Sie erreichen, dass der Gemeinderat Ihre Kritik prüft und bei seinem Entscheid berücksichtigt. Sofern Sie später gegen die erteilte Baubewilligung Beschwerde erheben möchten, müssen Sie Einsprache führen, da dies Voraussetzung für eine Beschwerde ist.

voser.ch

Vorlagen für Baueinsprachen

Bestellung von Einsprache-Mustern

In jeder Gemeinde werden Baugesuche in einem Anzeiger oder in der Zeitung veröffentlicht. Im Baugesuch heisst es dann zum Beispiel: Umbau Mobilfunkanlage oder Neubau Mobilfunkanlage. Die Bezeichnung „5G“ kommt im Baugesuch und auch in den Unterlagen nicht vor. 5G-Anlagen erkennt man an der Frequenz 3400 Mhz bis 3800 MHhz. Wenn diese Zahl im Baugesuch vorkommt, dann können Sie Einsprache erheben. Alle Anwohner im Umkreis von bis zu 2 km sind berechtigt, Einsprache zu machen. Eine erste Einsprache ist kostenlos. Theoretisch kann eine einzelne Einsprache erfolgreich sein, aber es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen um die Anlage herum auch Einsprache einreichen. Sie können die Muster-Einsprache hier bestellen

5g-moratorium.ch

Mustervorlagen und Anleitungen

5G-Antennenanlagen dürfen grundsätzlich nur mit einer Baubewilligung der Behörden errichtet oder geändert werden. Gegen eine Baubewilligung kann Einsprache erhoben werden. Eine solche kann von einspracheberechtigten Personen oder Verbänden ergriffen werden. Unsere Mustervorlagen helfen Ihnen bei der Erstellung einer kompetenten Einsprachen.

schutz-vor-strahlung.ch

12 Einsprache-Vorlagen gegen 5G-Ausbau!

Ab Minute 02:16 | Links auf der zugehörigen Website kla.tv

Sind 5G Antennen möglicherweise entfernbar?

Schweiz | Die meisten der bereits erstellten 5G-Antennen sind illegal und können möglicherweise Weise wieder entfernt werden. Es wurde kein Baugesuch erstellt? Dann fragen sie beim Bauamt nach dem Standortdatenblatt.

Wurde in Ihrer Gemeinde wirklich kein Baugesuch gestellt? Fragen Sie beim Bauamt nach und verlangen Sie das Standortdatenblatt zur betreffenden Anlage. 5G-Anlagen erkennt man an der Frequenz 3400Mhz bis 3800MHhz. Wenn die Anlage auf der Karte des Bakom eingezeichnet ist, oder wenn die Frequenz auf dem Standortdatenblatt vorkommt, dann können Sie Anzeige einreichen.

5g-moratorium.ch

Wer an seinem Wohnort eine 5G Antenne auf einem bestehenden Antennenmast entdeckt, welche ohne Baubewilligungsverfahren angebracht wurde, möge bei der Bauverwaltung seiner Gemeinde, eine Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung einreichen. Das heisst, ein Rechtsbegehren nach Baugesetz Art.Nr….stellen

gigaherz.ch

Die 5G-Antenne auf dem Luzerner Uni-Gebäude wurde im vergangenen April aufgerüstet – schon vorher stand dort eine Mobilfunkanlage der Swisscom. Weil der Umbau ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage und Einspracherecht geschah, muss die Antenne der neusten Generation nun wieder ausser Betrieb gesetzt werden.

zentralplus.ch

Leitfaden für Einsprachen gegen 5G-Antennen (Schweiz)

Anleitung für Einsprachen gegen Baugesuche

Der neue Mobilfunk-Standard 5G ist nur in Frequenzlagen ab 3400Megahertz (=3.4GHz) und höher möglich. Was darunter ist, hat mit 5G herzlich wenig zu tun. Ob in dem von ihnen beanstandeten Baugesuch eine 5G-Anlage enthalten ist, können Sie im Standortdatenblatt im «Zusatzblatt 2, Technische Angaben zu den Sendeantennen» erkennen. Wenn hier auf der Zeile «Frequenzband (MHz)» die Bezeichnung «3400» oder auch h eine höhere Zahl steht, handelt es sich eindeutig um eine 5G-Antenne. Bereits aus folgenden einfachen 3 Gründen darf ein Baugesuch mit 5G-Antennen gar nicht bewilligt werden:
1) Die Baugesuchsteller besitzen für diese Funkfrequenzen gar keine Konzession.
2) Für den 5G-Standard gibt es weder amtliche Berechnungsgrundlagen (Vollzugshilfen) noch amtliche Messvorschriften für Abnahme- und Kontrollmessungen.
3) Für die Funkfrequenzen 3400 Megahertz (3.4GHz) und höhere gibt es keinerlei amtliche, gesundheitliche Untersuchungen. Weder vom verantwortlichen Bundesamt für Umwelt (BAFU) noch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) 

gigaherz.ch

5G Antennenalarm

Schweiz | Der Verein “Schutz vor Strahlung“ bietet einen Antennenalarm an

“Neue Mobilfunkantennen können von Anwohner mit einer Einsprache blockiert werden. Zwingend einzuhalten sind dabei u.a. die Einsprachefristen. Damit Sie rasch über eine geplante Antenne informiert werden, haben wir für Sie den «Antennenalarm» eingerichtet. Wir kontaktieren Sie, sobald in Ihrer Nähe ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne veröffentlicht wird, damit Sie mit unserer Mustereinsprache rechtzeitig Einsprache erheben können.“

schutz-vor-strahlung.ch

5G Frequenzen

Bei 5G werden neue und bereits vorhandene Frequenzen verwendet

  • 700, 1400, 2100 Mhz: Große Reichweite (bis zu mehrere Kilometer)
  • 3,5 Ghz: Begrenzte Reichweite (einige hundert Meter)
  • 26 Ghz: Mehrere Meter
  • 60 Ghz: Begrenzte Reichweite- aber möglicher Einsatz von gebündelter Strahlung und vielen Antennen

Wenn bei einem Baugesuch unter «Frequenzband (MHz)» die Bezeichnung «3400» oder auch eine höhere Zahl steht, handelt es sich eindeutig um eine 5G-Antenne. Der neue Mobilfunk-Standard 5G ist nur in Frequenzlagen ab 3400 Megahertz (=3.4GHz) und höher möglich. Was darunter ist, hat mit 5G nichts zu tun.

gigaherz.ch

Widerstand gegen 5G-Antennen

Gegen zahlreiche Baugesuche existieren Einsprachen

Gemäss einer Meldung der «Sonntags-Zeitung» wird gegen jedes dritte Baugesuch von Swisscom und Sunrise Einsprache erhoben. Die Zahl beruht auf Angaben der beiden Telekomanbieter. Vom dritten Konkurrenten, Salt, liegen keine Angaben vor. Der Verein Schutz vor Strahlung nennt sogar noch weit höhere Zahlen: Demnach habe der Verein in den vergangenen drei Monaten von gut 100 Baugesuchen Kenntnis erhalten. Knapp 90 davon seien wegen Einsprachen blockiert.

nzz.ch

Artikel

  • Swisscom | trickst bei Baugesuchen für 5G-Antennen
  • nzz.ch | Widerstand gegen 5G-Antennen: Gegen zahlreiche Baugesuche sind Einsprachen hängig
  • elektro-sensibel.de | Juristischer Gegenwind in CH, AT u DE
  • zueriost.ch | Einsprache gegen jede dritte 5G-Antenne
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