Bürger mit EHS im Jobcenter

Bürger mit EHS im Jobcenter

Aktualisiert am 02.03.2024

Als Mitarbeiter eines Jobcenters können Sie arbeitssuchende Menschen mit EHS treffen

Das Syndrom der Elektrosensitivität kann zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen

Bei nachgewiesener Elektrohypersensibilität kann es vorkommen, dass der Betroffene seine Umgebung nicht mehr toleriert und somit seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Sei es durch WLAN in Besprechungsräumen, die Nutzung von Mobiltelefonen durch ihn selbst oder seine Kollegen, die Nähe von Sendemasten oder auch von Stromkabeln. Die Situation unterscheidet sich je nachdem, ob es sich bei dem Arbeitsplatz um ein öffentliches oder privates Unternehmen handelt. Es hängt von der Größe des Unternehmens, den internen Managementbedingungen, dem Zweck und der Art der Aktivitäten des Unternehmens, schließlich vom Bewusstsein der Arbeitnehmer, der Kompetenz und dem Verständnis des Arbeitsmediziners und vor allem von der Aufgeschlossenheit des Chefs ab.

Für den elektrosensiblen Patienten stellt die zunehmende Nutzung von drahtlosen Datennetzen in der Umgebung eine besondere Herausforderung dar. An vielen Arbeitsplätzen ist man von der sicheren Festnetztelefon- und Internettechnologie zur drahtlosen Kommunikation übergegangen, welche von der WHO 2011 als “wahrscheinlich Krebserregend“ eingestuft wurde. Die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern nimmt zu. Elektrisch empfindlich zu sein bedeutet, Symptome wie

  • Kopfschmerzen
  • Kopfdruck
  • Benommenheit/ Schwindel
  • Innerer Stress
  • starke Konzentrationsstörungen

zu haben- die aktiviert oder verstärkt werden, wenn Sie sich in der Nähe von WLAN-Routern, DECT-Telefonen, Transformatoren, Mobiltelefonantennen und/ oder anderen Strahlungsquellen befinden. Die Symptome nehmen ab oder verschwinden, wenn die Exposition verringert oder von den emittierenden Quellen entfernt wird.

Die Unterstützung von Arbeitssuchenden, die von Elektrosensibilität betroffen sind, kann eine große Herausforderung sein, da sie häufig komplexe Probleme und umweltbedingte Hindernisse haben, die ihre Ausbildung und ihre Beschäftigungsmöglichkeiten belasten. Die meisten Bürger mit EHS benötigen besondere Rücksichtnahme, um auf dem Arbeitsmarkt zu sein. Ein besseres Verständnis der Schwierigkeiten, eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit mit Bürgern mit EHS bieten bessere Möglichkeiten für erfolgreiches Handeln.

Mögliche Hindernisse

  • Aktuelle Wohnungssuche oder “Flucht“ der betroffenen Person, da die momentane Wohnung evtl. belastet ist. Dies macht eine feste Arbeitsstelle unmöglich, da noch nicht bekannt ist, an welchem Ort eine Zuflucht gefunden wird. Zudem kann bei fehlendem Schlaf durch belastete Schlafräume die Arbeitskraft stark eingeschränkt sein. Auch wird die benötigte freie Zeit zur schnellen (flexiblen) Wohnungssuche bei einer Festanstellung unmöglich gemacht.
    Vorraussetzung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist eine gesunde Wohnraumumgebung, da hierbei die Fähigkeit zur Arbeitsannahme sofort steigt. Lösung: Es wäre wichtig, das man Betroffene bei der Wohnungssuche unterstützt und anschließend Möglichkeiten aufzeigt, wie EMF-arme Arbeit aussehen könnte (Homeoffice, Arbeit im Freien (Gärten), auf dem Land, Praktikum zum testen der Verträglichkeit etc.)
  • Eine lange Zeit der Belastung erfordert eine längere Zeit der Genesung/ Ruhe- nicht den Druck einer neuen Arbeitsstelle, die eine neue Belastungsgefahr darstellen könnte.
  • Arbeitsstellen zu finden, in welcher nicht die EMF-Geräte im Einsatz sind, auf welcher die betroffene Person reagiert.

Beachten Sie, dass es unterschiedliche EHS-Grade gibt

3 Kategorien von EHS

Nicht alle EHS-Patienten sind in gleichem Maße elektroempfindlich. Es variiert von Person zu Person. Einige wenige Betroffene können weiterhin ein Mobiltelefon nutzen (z.B. ältere Telfone ohne Internet/ Flugmodus bei Nichtgebrauch) und tolerieren auch ohne Probleme andere Handys. So können elektrosensitive Personen grob in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Mäßig elektrosensitiv | Der Betroffene sollte unnötige EMF-Exposition vermeiden

Für Personen, die nur mäßig elektroempfindlich sind, besteht die Lösung darin, unnötige EMF-Exposition zu vermeiden. Es handelt sich um Personen, die noch ein recht gewöhnliches Leben und Arbeit haben und in den meisten Fällen auch elektronische Medien nutzen. Wichtig ist hierbei, das keine starke Einstrahlung von z. B. Nachbarn (Wlan-Router Wand an Wand) reinkommt. So kann im Alltag und im Berufsleben noch relativ normal gehandelt werden.

  • Mittelschwere Empfindlichkeit | Unter großen Vorkehrungen einsetzbar

Es sind viele Anpassungen und Maßnahmen erforderlich, damit ein Arbeitstag funktioniert- von denen die Mehrheit weiterhin elektronische Medien nutzen kann- jedoch in stark eingeschränktem Umfang. So können Handys noch in Ordnung sein, während nahe WLAN-Router, DECT-Telefone, Radio etc nicht mehr toleriert werden. Hier können Büros/ Arbeitsplätze mit hauptsächlich verkabelten Gerätschaften oder weit entfernt aufgestellten Routern (evtl. noch eine WLAN-Schutzhülle drüber) weiterhin als Arbeitsplatz genutzt werden.

  • Extrem elektrosensibel | Dauerhafte berufliche und soziale Behinderung

Das Elektrosensitivitätssyndrom kann hier zu einer dauerhaften Behinderung führen. Betroffene sind völlig unfähig, in der Nähe von elektrischen Gegenständen zu bleiben und natürlich nicht in der Lage, elektronische Medien zu verwenden. Viele sind zusätzlich noch empfindlich auf Niederfrequenz (“Hausstrom“) oder zusätzlich von MCS betroffen. Hier können freie Arbeiten in der Natur eine Lösung sein oder “Home-Office“ in geschützter Form in ausgesuchten Unterkünften ohne Funkverkehr und evtl. mit geschirmten Kabeln.

EHS ist eine chronische Erkrankung die sich verschlimmern kann, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden

Beachten Sie auch, dass EHS eine chronische Erkrankung ist, die sich im Laufe der Zeit leicht irreversibel verschlimmern kann, wenn nicht die richtigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

Einige Arbeitssuchende mit EHS in Kategorie 1 (leichte EHS) können ihre Arbeit oder Ausbildung relativ leicht wieder aufnehmen, wenn die richtigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Es ist möglich, einen bestimmten Arbeitsplatz zu überprüfen, dies erfordert jedoch professionelle Vermessung und Anleitung. Gleichzeitig muss man mit den Kosten für die Durchführung der Abschirmung selbst rechnen.

Noch nicht als Behinderung anerkannt

Da EHS, anders als Schweden, Kanada und in den Niederlanden noch nicht als Behinderung mit den damit verbundenen Rechten anerkannt ist, sind Bürger mit EHS bislang davon abhängig, ob entweder die Gemeinde oder der Arbeitsplatz/ die Bildungseinrichtung die erforderliche Abschirmung gewährt, damit Arbeitsplätze oder Bildung zu einer echten Chance werden.

In einem Untersuchungsprozess ist es daher wichtig, realistisch über die Einschränkungen zu sein, die der Bürger und die Gesetzgebung derzeit haben, um zu klären, ob dies mit dem Ziel nach Arbeit/ Bildung vereinbar ist.

Tipps für arbeitssuchende Betroffene

| Praktikum

Um heraus zu finden, ob bestimmte Arbeitsplätze in Frage kommen, wäre zum Beispiel ein Praktikum möglich. Hier kann der Betroffene erkennen, ob die Arbeit für ihn unter den Umständen in Frage kommt.


| Home-Office

Bietet die Möglichkeit als Angestellter oder Freiberufler/ Selbstständig von Zuhause aus zu arbeiten.


| Universität/ Digitale Bildung

Einige Universitäten bieten auch digitale Bildung an (Zuhause über Kabelinternet nutzbar)

Vorschläge/ Ideen

Werkstatt (Ländlich ohne nähere Funkbelastung)

Artikel zu Elektrosmog und Beruf bzw. Arbeitslosigkeit

Fachkräftemangel wegen Elektrosmog

Immer mehr Mitarbeiter erkranken an den Folgen der Strahlungsbelastung

Es ist immer wieder das gleiche Spiel: Eine Firma meint, sie muss mit der Zeit gehen, also man macht Büros und Werkstätten „smart“. Alles wird mit WLAN versehen, es gibt nur noch mobile Telefone – Kabel sind ja „out“. Und ziemlich bald darauf steigen Unkonzentriertheit, Unpässlichkeiten, Stressreaktionen & Fehlerquoten bei den Mitarbeitern.

all-in.de

Anerkennung von Elektrosensibilität in der Arbeitswelt

Trotz seines neuen Charakters ist das Thema Elektrosensibilität oder elektromagnetische Hypersensibilität (EHS) seit einiger Zeit in den gesellschaftlichen Diskussionen zunehmend präsent. Darüber hinaus hat ein aktueller Rechtsstreit das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt, was die Elektrosensibilität und ihre Anerkennung in der Arbeitswelt betrifft.

Zum ersten Mal hat die Justiz in Frankreich die Unverträglichkeit gegenüber elektromagnetischen Wellen als Grund für einen Arbeitsunfall anerkannt. Diese Entscheidung wurde im Oktober letzten Jahres vom Tribunal des Affaires de Sécurité Sociales (TASS) des Departements Yvelines im Fall eines Mannes getroffen, der an seinem Arbeitsplatz einen Schwächeanfall erlitten hatte. Der Mann hatte sich an die Justiz gewandt, damit sein Unwohlsein, das auf die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zurückzuführen war, als „Arbeitsunfall“ qualifiziert und anerkannt wird.

Im Januar 2018 hatte das Verwaltungsgericht Cergy-Pontoise in einem anderen Fall anerkannt, dass die von einem Arbeitnehmer erlittene elektromagnetische Hypersensibilität tatsächlich auf seine berufliche Tätigkeit zurückzuführen war.

Diese Gerichtsentscheidungen ebnen den Weg für etwa 15 anhängige Fälle, die ebenfalls mit Elektrosensibilität (EHS) zu tun haben. In den meisten dieser Fälle fordern die Kläger eine „bessere Behandlung des Syndroms“ am Arbeitsplatz oder auch eine Neugestaltung der Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung ihrer Situation und ihres Gesundheitszustands. officiel-prevention.com

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