Warum werden die Risiken von Elektrosmog immer noch nicht erkannt?

Warum werden die Risiken von Elektrosmog immer noch nicht erkannt?

Mehrere Faktoren erklären, warum Wissenschaft und Behörden die Risiken elektromagnetischer Verschmutzung nur langsam erkennen.

Olivier Cachard, Professor für Rechtswissenschaft an der Fakultät von Nancy, erklärt in seinem in „Le Monde Diplomatique“ veröffentlichten Artikel die zugrunde liegenden Faktoren. Der folgende Text stammt aus seinem Artikel.

Die Bürger möchten, dass politische Entscheidungen in Bezug auf Umwelt und Gesundheit auf der Grundlage ehrlicher und überprüfter Informationen diskutiert werden. Bisher verlangsamen jedoch drei Hindernisse die Entstehung eines Konsenses über die Schädlichkeit elektromagnetischer Wellen. Das erste ist die Fragmentierung der betreffenden wissenschaftlichen Disziplinen. Das Studium der Wellen gehört zum Bereich der Physik- aber die Auswirkungen auf den menschlichen Körper betreffen sowohl medizinische Fachgebiete (Neurologie, Innere Medizin, Immunologie, Genetik, Epigenetik …) als auch Fachgebiete der Biologie. Die Schaffung internationaler Forschernetzwerke, beispielsweise durch die Veröffentlichung von Referenzstudien des BioInitiative-Netzwerks, wird es ermöglichen, diese Schwierigkeit zu überwinden.

Zweites Hindernis

Das durchlaufen der Stufen wissenschaftlicher Beweise. Dem assoziativen Zusammenhang zwischen Exposition und Krankheit müssen toxikologische Studien und anschließend biologische Studien folgen. Der Ausbau von Mobilfunknetzen und der Anstieg verbundener Objekte sind jedoch noch neu, so dass nur wenige Studien zur Langzeitbelastung durchgeführt wurden.

Drittes Hindernis schließlich

Die Interessenkonflikte, die die sogenannte „Grundlagenforschung“ beeinträchtigen. Einige französische oder ausländische Teams erhalten direkte oder indirekte Unterstützung (durch Stiftungen) von großen Betreibern der Informationsgesellschaft. Dies kann nicht zu einer direkten Verfälschung der Ergebnisse führen, sondern auf subtilere Weise zur Einführung einer Verzerrung der Forschungshypothese oder zu einer parteiischen Ausrichtung der angewandten Methoden. Dies wird durch die sehr geringe Anzahl von Studien belegt, die sich mit den biologischen Wirkungen der Langzeitexposition befassen, die potenziell die schwerwiegendsten sind, im Gegensatz zu der thermischen Wirkung der Kurzzeitexposition – die das Gewebe erwärmt -, die zugegebenermaßen sehr begrenzt ist. Wissenschaftliche Forschung wird nicht immer um ihrer selbst willen oder im öffentlichen Interesse betrieben; Interessengruppen, die sie als Legitimationsfaktor wahrnehmen, versuchen, sie zu monopolisieren.

Man kann daher die Relevanz der von bestimmten nationalen Agenturen durchgeführten Studien bezweifeln, die unter der direkten Aufsicht des Staates keinen Pool von Forschern haben, die in dem weiten Bereich veröffentlichen, in dem sie behaupten, Fachwissen auszuüben. Die Darstellung von Studien, die auf die Unbedenklichkeit elektromagnetischer Wellen schließen und von Studien, die auf ihre Schädlichkeit schließen, bringt die Wissenschaft nicht voran und informiert die Machthaber nicht. Forscher, die direkt an diesem Thema gearbeitet haben und keinen Verdacht auf Interessenkonflikte haben, sollten Regierungsbeamten qualitative Informationen zur Verfügung stellen.

In Frankreich wurde das Vorsorgeprinzip für neue Arten der Umweltverschmutzung, etwa durch elektromagnetische Wellen, zunächst im Umweltgesetzbuch verankert, bevor es 2004 in Artikel 5 der Umweltcharta in den Rang eines Verfassungsstandards erhoben wurde. Heute ist das Vorsorgeprinzip jedoch einem systematischen Angriff ausgesetzt, der bewusst die Verwechslung zwischen umschriebenen Einzelschäden – die nach dem Haftungsrecht effektiv repariert werden können – und dem Risiko von Massenschäden aufrechterhält, was wirklich eine Angelegenheit des Vorsorgeprinzips ist. Es ist daher notwendig, seine Umsetzung durch die öffentlichen Behörden sicherzustellen, andernfalls könnte der Staat in die Verantwortung genommen werden. Im Hinblick auf elektromagnetische Felder geben die schwefelhaltigen Bedingungen, unter denen die gesetzlichen Expositionsgrenzwerte angenommen wurden, Anlass zur Sorge.

*Auszug aus dem Artikel von Olivier Cachard, Professor für Recht an der Fakultät Nancy, Institut François-Gény, veröffentlicht in „Le Monde Diplomatique“ im Februar 2017. Professor Cachard ist auch Rechtsanwalt und Autor des Buches „Le Droit face aux ondes électromagnétiques“, LexisNexis, Paris, 2016.

Quelle: alerte.ch

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