Berufungsgericht in Italien erkennt Berufskrankheit durch elektromagnetische Felder an

Berufungsgericht in Italien erkennt Berufskrankheit durch elektromagnetische Felder an

„Krank wegen elektromagnetischer Felder“

Das Berufungsgericht erkennt nach einem CGIL-Fall die Berufskrankheit von 3 ehemaligen Enel-Mitarbeitern an (Quelle waren insbesondere Hochspannungsleitungen). Alle drei sind jedoch bereits verstorben.

Das Berufungsgericht von Florenz erkannte einen großen Sieg für Inca-Cgil der Provinz Lucca und die Arbeitnehmer an. Mit einem Urteil wurde die Berufskrankheit festgestellt. Die Opfer dieser Krankheit haben somit Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung in Höhe von 85 % der rückständigen Beträge- sowie auf eine Hinterbliebenenrente für ihren Ehepartner.

„Die Geschichte – so erklärt die CGIL von Lucca – begann 2011, als sich einer unserer Patienten, damals 62 Jahre alt, an die Inca CGIL Patronato von Marlia wandte, um Unterstützung bei der Erkennung einer Krankheit zu erhalten, die seiner Meinung nach durch seinen früheren Beruf verursacht wurde. Er litt an einem mikromolekularen multiplen Myelom (Bluterkrankung), das seiner Meinung nach durch die Exposition gegenüber elektromagnetischen Wellen und Feldern, die von Hochspannungsmasten erzeugt werden, verursacht wurde.

Der Mann war von 1974 bis 2005 bei Enel beschäftigt: Im Laufe der Jahre war er an der Installation und Wartung von Telefonanlagen und -infrastrukturen, Stromversorgungssystemen, Fernbedienungs- und Fernsteuerungsanlagen, Übertragungsanlagen und Powerline-Kopplungsgeräten, VHF-Funkübertragungsanlagen, UHF-Funkverbindungen und SHF-Funkverbindungen beteiligt. Conveyed-Wave-Geräte (OCV) wurden hauptsächlich auf Hochspannungsleitungen installiert, wo ein starkes elektromagnetisches Feld herrscht. Die Inbetriebnahme, Prüfung und Wartung der Funkverbindungen fand hauptsächlich an Repeatern statt, wo zahlreiche VHF-, UHF- und SHF-Empfänger installiert waren, die lokal eine starke elektromagnetische Belastung verursachen“.

Der ehemalige Enel-Mitarbeiter hatte daher mit Hilfe der damaligen Leiterin des Inca-Büros in Marlia, Patrizia Bertoncini, und der Gerichtsmedizinerin Silvia Baldi die Anerkennung der Berufskrankheit beantragt, was jedoch abgelehnt wurde. Er sah sich daher gezwungen, unter der Schirmherrschaft der Anwältin Carla Genovali vor dem Gericht von Lucca Klage zu erheben. Sein Fall wurde mit dem der Witwen zweier Kollegen zusammengelegt, die wie er einen großen Teil ihres Lebens bei Enel gearbeitet hatten und inzwischen an ähnlichen Krankheiten gestorben waren.

„Inail bestritt jedoch weiterhin die Ansprüche der Geschädigten, und trotz zweier Sachverständigengutachten (eines aus dem Bereich Umwelt und eines aus dem Bereich Wissenschaft), die die Argumente der drei Arbeitnehmer unterstützten, wies das Gericht die Klage auf der Grundlage eines dritten negativen (rechtsmedizinischen) Gutachtens ab. Der Fall wurde dann vor das Berufungsgericht in Florenz gebracht, nachdem alle drei Fälle von Dr. Baldi aufmerksam verfolgt worden waren“.

Das Berufungsgericht Florenz sah angesichts der vorgelegten Unterlagen und vor allem angesichts der zuvor ignorierten Umwelt- und wissenschaftlichen Gutachten das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs als erwiesen an. Daraufhin beauftragte sie einen neuen technischen Berater mit der Beurteilung des Ausmaßes der von den drei Arbeitnehmern erlittenen Verletzungen, der das Vorliegen der beanstandeten Berufskrankheiten anerkannte. Das Gericht verurteilte Inail daher zur Zahlung der geschuldeten Entschädigung.

„Es war die erste juristische Anerkennung – so das Fazit der CGIL – von Blutkrankheiten, die durch die Exposition gegenüber elektromagnetischen Wellen verursacht werden. Der einzige Wermutstropfen, der den Betreibern des Patronato Inca Cgil, der Gerichtsmedizinerin Silvia Baldi und der Anwältin Carla Genovali, bleibt, ist die Unmöglichkeit, die Genugtuung über dieses Ergebnis mit ihrem historischen Kunden zu teilen. Leider verstarb tatsächlich kurz vor der Urteilsverkündung der Verfahrensbevollmächtigte an der gemeldeten Berufskrankheit“.

Quelle: lanazione.it

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