Nach dänischer Rechtsauffassung ist der Einsatz von 5G nach EU- und internationalem Recht illegal

5G nach EU- und internationalem Recht illegal

Ein Rechtsgutachten, das von Rechtsanwalt Christian F. Jensen in Dänemark erstellt wurde, besagt, dass der Einsatz der 5G-Technologie nach Menschenrechten und Umweltgesetzen illegal ist.

Basierend auf soliden wissenschaftlichen Untersuchungen, die bereits die biologischen Auswirkungen von 2G, 3G und 4G belegen, haben ausländische und dänische Sprecher ausführlich über die verschiedenen menschlichen und ökologischen Konsequenzen gesprochen, die die 5G-Technologie wahrscheinlich mit sich bringt. Die Konferenz endete mit einer Präsentation von Rechtsanwalt Christian F. Jensen von der in Holte ansässigen Anwaltskanzlei Bonnor Advokater.

Die Einrichtung und Aktivierung eines 5G-Netzes- wie es derzeit beschrieben wird – verstößt gegen bestehende Menschen- und Umweltschutzgesetze in der Europäischen Menschenrechtskonvention

Der Anwalt kommt zu folgendem Schluss: Die Einrichtung und Aktivierung eines 5G-Netzes – wie es derzeit beschrieben wird – verstößt gegen bestehende Menschen- und Umweltschutzgesetze in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Flora und Fauna, der EU-Richtlinie zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, zum Vorsorgeprinzip sowie zu den Übereinkommen von Bern und Bonn zum Schutz von Tieren und Pflanzen.

Schlussfolgerung und abschließende Bemerkungen

Die Schlussfolgerung dieses Rechtsgutachtens ist, dass die Errichtung und Aktivierung eines 5G-Netzes, wie es derzeit beschrieben wird, im Widerspruch zu den bestehenden Gesetzen zum Schutz von Mensch und Umwelt stünde, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Berner und Bonner Konvention verankert sind.

Der Grund dafür ist die sehr umfangreiche wissenschaftliche Literatur, die zeigt, dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung schädlich und gefährlich für die Gesundheit von Menschen (insbesondere Kindern), Tieren und Pflanzen ist. Dies gilt auch, wenn die Strahlung innerhalb der von der ICNIRP empfohlenen Grenzwerte bleibt und derzeit sowohl in Dänemark als auch in der gesamten Europäischen Union verwendet wird.

Die genauen gesundheitsschädlichen Auswirkungen von 5G sind nicht bekannt, da das System nicht genau definiert ist. Und das, obwohl es auf der aktuellen Forschung über die Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf z.B. menschliche Körper und Tiere, einschließlich DNA-Schäden und oxidativen Stress, basiert. Es scheint höchst unwahrscheinlich, dass sie nicht den gleichen Schaden wie die derzeitigen Systeme anrichten wird, zumal sie auf der gleichen Form der Grundstrahlung beruht.

Interessenkonflikte

Der dänische Staat verdient beträchtliche Summen durch die Vergabe von Lizenzen für die Einrichtung und den Betrieb von Kommunikationssystemen, insbesondere durch die Versteigerung der Frequenzbänder an Telekommunikationsunternehmen, die damit Milliardengewinne erzielen, die dann versteuert werden.

Alfonso Balmori ist einer von vielen Wissenschaftlern, die den Interessenkonflikt, der diesem strukturellen Problem innewohnt, auf folgende Weise zum Ausdruck gebracht haben, vgl. Balmori (2005, S. 116) . : „Kontroversen sind üblich, wenn Wissenschaftler ernsthafte Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt erkennen, die zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen.“ .

Ist 5G sicher für Menschen, Tiere und Pflanzen? Rechtsanwalt Christian F. Jensen

Generalanwalt Christian F. Jensen vom Bonnor Advokater in Dänemark legt das Rechtsgutachten zu 5G vor. Das Video ist hauptsächlich auf Dänisch, aber die wichtigen Teile sind auf Englisch zusammengefasst.

Original-Artikel: guyboulianne.com

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